Studierendenrat der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Willkommen bei dem Referat für Hochschulpolitik

Neues aus der Hochschulpolitik

Erarbeitung einer Rahmenprüfungsordnung

Schon lange liegt das Projekt einer gemeinsamen Prüfungsordnung aller Fakultäten der FSU auf dem Tisch: Nun geht das Ringen um eine Rahmenprüfungsordnung nach längerer Pause endlich weiter. Vorschläge zur Neugestaltung der Kernthemen wurden in der Sitzung des Studienausschusses am 6. November 2024 diskutiert.

Unsere Ziele hierbei sind u.a., dass es mehr Freiversuche und verlängerte Fristen zur Prüfungsanmeldung bzw. Prüfungsabmeldung gibt.

Neues Vizepräsidium für Universitätsgemeinschaft und Engagement

Nachdem Prof. Dr. Andreas Marx im August 2024 als neuer Universitätspräsident ernannt wurde, fanden einige Umstrukturierungen im Präsidium der FSU statt. Neben strukturellen Neuordnungen gibt es seit dem 1. November das neu geschaffene Vizepräsidium für Universitätsgemeinschaft und Engagement, das von der Vizepräsidentin Prof. Dr. Bärbel Kracke geleitet wird. Ihr Ziel ist es, „dass sich alle Uni-Angehörigen ‚entfalten und den bestmöglichen Beitrag im Studium oder auf der jeweiligen Position im Beschäftigungsgefüge der Universität leisten können [...].‘“ Außerdem soll das Vizepräsidium für einen engeren Austausch zwischen Uni und Gesellschaft sorgen.

Link zur offiziellen Meldung

In eigener Sache: Referat für Hochschulpolitik hat neue Referent*innen

Nachdem das Referat für Hochschulpolitik lange unbesetzt war, konnte der StuRa in seiner Sitzung vom 19. November 2024 neue Referent*innen wählen: Anna Bundt, Sander König und Viktoria Peinelt werden das Referat in dieser Legislatur leiten.

Wichtige Informationen

Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen erlaubt

In vielen Lehrveranstaltungen wird die Anwesenheit der Studierenden durch die Lehrpersonen in Form von Anwesenheitslisten und Sanktionen bei nicht regelmäßiger Teilnahme erzwungen. In einem Brief an die Hochschulen hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) erklärt, dass die Anwesenheitspflicht in Lernfreiheit der Studierenden sowie die Berufswahlfreiheit eingreift und daher häufig unzulässig ist. Daher soll für jede Veranstaltung im einzelnen geprüft werden, ob eine Anwesenheitspflicht gerechtfertigt ist oder ob ein milderes Mittel dazu führt, dass das Lernziel erreicht werden kann.

Das komplette Schreiben des TMWWDG kann hier heruntergeladen werden.

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