Der AK Zivilklausel hat folgende Aufgaben:
Er analysiert bzw. klärt auf, wo an der FSU rüstungs(relevante) Forschung und ggf. Lehre stattfinden und informiert die
Studierendenschaft über die Ergebnisse.
Der AK überwacht damit die Einhaltung der Zivilklausel an der FSU (ggf. der Friedensklausel in der Präambel) und thematisiert
Verstößen gegenüber der Unileitung bzw. der Hochschulöffentlichkeit allgemein. Er verfolgt damit den Beschlusses vom 15.05.2012
weiter und bringt sich aktiv in die Umsetzung der Zivilklausel in der Hochschule ein.
Weiterhin beobachtet und beteiligt der AK sich an der Zivilklauseldebatte auf Bundesebene und verfolgt die allgemeine
friedenspolitische Arbeit und Bildung der Studierendenschaft.