Schiedskommission der Studierendenschaft
Die Schiedskommission entscheidet über die Schlichtung von Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Anwendung der Satzung der Verfassten Studierendenschaft und damit insbesondere über Beschwerden ihrer Organe. Zudem führt sie das Verfahren zur Erklärung des Ruhens eines Mandats von Mitgliedern im Studierendenrat durch. Die Schiedskommission hat die Kompetenz, Auflagen zu erteilen, Beschlüsse ganz, teilweise oder zeitweilig aufzuheben und über die Satzungsgemäßheit von Urabstimmungen zu beschließen.
Ihre Mitglieder werden auf zwei Jahre vom Gemeinsamen Ausschuss gewählt, der zu gleichen Teilen von Studierendenrat und FSR-Kom benannt wird. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die nicht Jurist*in sein müssen!