Studierendenrat der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Vorstand

Sprechzeiten:
Mi 12.00 – 14.00 Uhr
Marcus Hansen
Tel.: 03641 9 400991
Am 18.12.2024 entfällt die Sprechstunde
Di 13.00 – 15.00 Uhr
Anne Kaufmann
Tel.: 03641 9 400992
Do 14.00 – 16.00 Uhr
Paul Weiß
Tel.: 03641 9 400997
sowie
Vorstandssitzung:
wöchentlich Do 13.00 Uhr


Mitglieder des Studierendenrates

stimmberechtigte Mitglieder

Der Studierendenrat besteht nach § 13 der Satzung der Verfassten Studierendenschaft regulär aus 35 von der Studierendenschaft gewählten Mitgliedern. Dabei bildet jede Fakultät einen Wahlkreis, dem eine dem Anteil an der Gesamtstudierendenzahl entsprechende Sitzzahl zugeordnet wird, wobei jede Fakultät mindestens einen Sitz erhält und auf ganze Zahlen gerundet wird, was zu Abweichungen führen kann. Für den aktuellen StuRa haben sich so 37 Sitze ergeben, von denen einer durch einen Rücktritt verfallen ist. Aktuell hat der StuRa daher 36 gewählte und damit stimmberechtigte Mitglieder.

ruhende Mandate

Ist ein gewähltes StuRa-Mitglied für einen längeren Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht in der Lage, sein Mandat wahrzunehmen, so kann es nach § 21 Absatz 8 der Satzung das Mandat für ruhend erklären lassen. Außerdem kann der Vorstand des StuRa nach § 21 Absatz 9 der Satzung bei der Schiedskommission beantragen, dass das Mandat eines StuRa-Mitglieds für ruhend erklärt wird, sofern das betreffende Mitglied auf vier StuRa-Sitzungen in Folge gefehlt hat.

StuRa-Mitglieder mit ruhenden Mandaten sind nach Satzung weiterhin stimmberechtigte StuRa-Mitglieder, sie werden jedoch als inaktiv bei der Berechnung aller Quoren und Stimmzahlen nicht berücksichtigt. Ursache dieser Bestimmungen ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit des StuRa für den Fall, dass gewählte Mitglieder nicht an Sitzungen teilnehmen können und andernfalls stets Leerstellen zurückließen.

StuRa-Mitglieder, deren Mandat ruht, können dieses jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand reaktivieren.

der aktuelle StuRa (Amtszeit 2023/24)

Theologische Fakultät
(1 Sitz)
Anne Kaufmann
Rechtswissenschaftliche Fakultät
(3 Sitze)
Bennet Hartung
Stefan Huber
unbesetzt
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
(3 Sitze)
Chantalle Arsand
Sophie-Marie Schröder
unbesetzt
Philosophische Fakultät
(6 Sitze)
Anna Bundt
Sander König
Lucas Lessenich
Linda Raschke
Josefine Schlosser
Leo Schönfeld
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
(8 Sitze)
Luis Ballandt
Marléne Beck
Monique Becker
Marcus Hansen
Levke Jansen
Karla Thomas
Ganymed Stark
Paul Weiß
Fakultät für Mathematik und Informatik
(2 Sitze)
Sophie Büttner
Niklas Menge
Physikalisch-Astronomische Fakultät
(2 Sitze)
Willi Kröning
Ernst Albert Weiß
Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät
(3 Sitze)
Chiara Daskiewitsch
Felix Henkel
Nele Wagner
Fakultät für Biowissenschaften
(4 Sitze)
Jil Diercks
Katharina Gabriel
Alina Sellien
Klara Wilde
Medizinische Fakultät
(5 Sitze)
Liv Ahlborn
Sophia Eckstein
Friedericke Escher
Benno Nolkemper
Raphael Schnellbächer

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei gewählten Mitgliedern des Studierendenrates und vertritt die Studierendenschaft im Rahmen der Beschlüsse des Studierendenrates. Insbesondere hat er folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Leitung und Koordination der gesamten Tätigkeit des Studierendenrates,
  2. Vertretung des Studierendenrates nach außen,
  3. rechtsgeschäftliche Vertretung der Studierendenschaft,
  4. Koordination der Arbeit der Angestellten und Erteilung von Weisungen, sowie
  5. Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.

Der Vorstand ist für die Erfüllung der Beschlüsse des Studierendenrates verantwortlich. Darüber hinaus kann er Mittel in der Höhe von bis zu 500 € bewilligen, sowie zwischen den StuRa-Sitzungen Entscheidungen für die Studierendenschaft treffen, die nicht von grundlegender Natur sind.

beratende StuRa-Mitglieder

Nach § 12 Absatz 4 der Satzung erhalten Studierende, die bestimmte Positionen innehaben, ein sog. beratendes Mandat im Studierendenrat. Der Grund hierfür ist die möglichst breite Vernetzung des Studierendenrates in alle Gremien, die die gesamte Studierendenschaft berühren.

Beratende StuRa-Mitglieder sind in ihren Rechten stimmberechtigten StuRa-Mitglieder nahezu gleichgestellt. Sie haben jedoch logischerweise kein Stimmrecht, können also nur beratend Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

Folgende Personengruppen haben den Status eines beratenden StuRa-Mitglieds:

  • Mitglieder der Referatsleitungen des StuRa
  • der bzw. die (stellvertretende) Haushaltsverantwortliche
  • der bzw. die (stellvertretende) Kassenverantwortliche
  • die studentischen Mitglieder des Senats der FSU Jena
  • ein*e von der FSR-Kom benannte*r Sprecher*in
  • die studentischen Mitglieder der Ausschüsse des Senats der FSU Jena
  • die studentischen Mitglieder des Beirats für Gleichstellungsfragen der FSU Jena
  • die studentischen Mitglieder des LehrerInnenbildungsausschusses der FSU Jena (LBA; entspricht den Mitgliedern des Zentrums für Lehrerbildung laut aktueller Ordnung des ZLB)
  • das studentische Mitglied des Erweiterten Präsidiums der FSU Jena
  • das studentische Mitglied des Universitätsrates der FSU Jena
  • die Delegierten des StuRa zur Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS)
  • die vom StuRa entsandten Mitglieder des Studierendenbeirats der Stadt Jena
  • die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks (VWR), sofern sie Mitglieder der Studierendenschaft sind
  • die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des StuRa

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