Rechtsgrundlagen zur Wahl
Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft (pdf, Stand: 17. März 2022)
Wahlordnung der FSU Jena (pdf, Stand: 5. Mai 2021, Seite der FSU Jena)
Wahlen 2024
Ergänzungswahl
Wahlbekanntmachung (pdf)
Elections Bulletin (pdf)
Wahlvorschlagsformular (pdf, nur Einzelwahlvorschläge)
Wahlergebnisse
Wahlergebniss Ergänzungswahl FSR Erziehungswissenschaft (pdf)
Wahlergebnisse
Wahlergebnisse Fachschaftsräte (pdf) - Login mit URZ Account nötig.
Wahlergebnisse Studierendenrat (pdf) - Login mit URZ Account nötig.
Kandidierende stellen sich vor!
Dokumente zur Wahl
Wahlbekanntmachung (pdf)
Elections Bulletin (pdf)
Terminplan für die Gremienwahlen 2024 (pdf)
Wahlvorschlagsformulare
Wahlvorschlagsformular
für die Fachschaftsräte (pdf, nur Einzelwahlvorschläge)
Wahlvorschlagsformular
für den Studierendenrat (pdf, Listenwahlvorschlag – auch Einpersonenlisten möglich)
Für Fragen bezüglich der Wahl stehen das Referat für Öffentlichkeitsarbeit (presse@stura.uni-jena.de) und der Wahlvorstand (wahl@stura.uni-jena.de) gerne zur Verfügung.
Wahlvorstandssitzungen
Zur Durchführung der Wahlen zum StuRa und zu den FSRen benennt der StuRa einen fünfköpfigen Wahlvorstand. Aktuell besteht dieser Wahlvorstand aus folgenden Personen: Peter Wiemuth, Akin Rosenkranz, Jan Kastrup, Andy Eckardt
Protokolle der Wahlvorstandssitzungen:
Protokoll der 1. Wahlvorstandssitzung am 15.04.2024 (pdf)
Protokoll der 2. Wahlvorstandssitzung am 27.05.2024 (pdf)
Protokoll der 3. Wahlvorstandssitzung am 03.07.2024 (pdf)
Protokoll der 4. Wahlvorstandssitzung am 26.09.2024 (pdf)
Warum eigentlich wählen?
Der Studierendenrat vertritt die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studierenden, die Fachschaftsräte vertreten die Mitglieder ihrer Fachschaften. Jedes Mitglied der Studierendenschaft kann sich an den Wahlen zum Studierendenrat (StuRa) und den Fachschaftsräten (FSRen) beteiligen. Die studentische Selbstverwaltung ist Eure Möglichkeit, demokratisch mitzuentscheiden! StuRa und Fachschaftsräte vertreten Euch in hochschulpolitischen, fachlichen, sozialen und kulturellen Belangen, unterstützen wissenschaftliche und fachliche Initiativen, den Studierendensport sowie überregionale und internationale Studierendenbeziehungen. Insbesondere die Interpretation der gesetzlichen Aufgabe der Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins ist stets Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Der StuRa ist verpflichtet, bei seinen Entschlüssen immer die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, den Abbau der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, den Ausgleich von Benachteiligungen Behinderter sowie die Bewahrung und Verbesserungen der Lebens- und Umweltbedingungen im Blick zu halten. Auch dies sorgt für Reibungspunkte zwischen den verschiedenen Lagern.
Kandidatur für den Studierendenrat (StuRa)
Für den Studierendenrat ist die Uni in zehn Wahlbereiche, die den Fakultäten entsprechen, eingeteilt. Dabei erhält jede Fakultät den Anteil an den insgesamt 35 zu theoretisch vergebenden Sitzen, der ihr gemäß Anteil an der Gesamtstudierendenzahl der Uni zusteht, mindestens jedoch einen Sitz. Durch Rundung der sich ergebenden Zahlen umfasst der StuRa 38 Sitze. Eine genaue Aufschlüsselung der Sitzzahlen für die Fakultäten ist oben verlinkt. In diesen Wahlkreisen wird jeweils nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl gewählt, es treten also Listen gegeneinander an und am Ende wird jeder Liste entsprechend der Gesamtstimmenzahl nach dem Verfahren von Hare/ Niemeyer eine Sitzzahl zugewiesen. Diese Sitze werden dann mit den Kandidierenden der Liste nach absteigender Stimmzahl besetzt.
Eine Liste umfasst mindestens eine Person, die für den StuRa kandidiert. Maximal können eineinhalb mal so viele Personen auf einer Liste kandidieren, wie Sitze im Wahlbereich zu vergeben sind, wobei stets auf ganze Zahlen aufgerundet wird. In der ersten Spalte des Wahlvorschlagsformulars kann die Reihung der Kandidierenden auf dem Stimmzettel festgelegt werden. Alle Kandidierenden müssen auf dem Formular unterschreiben! Es können auch mehrere Blätter (z.B. weil ein Formular nicht ausreicht oder weil eine Person sich derzeit nicht in Jena aufhält) für einen Wahlvorschlag eingereicht werden, sofern deutlich gemacht wird, dass diese zusammengehören.
Alle Studierenden sind durch ihr Studienfach einer bestimmtem Fakultät zugeordnet. Studierende mit mehreren Fächern gehören in der Regel der Fakultät an, der das Erst- bzw. Kernfach zugeordnet ist. Neben der grundsätzlichen Möglichkeit, durch Erklärung gegenüber den Wahlvorstand, die Fachschaft und damit die Fakultät innerhalb der durch Einschreibung festgelegten Fächer zu wechseln, kann die Fakultät in diesem Rahmen auch in Form einer Kandidatur gewechselt werden.
Kandidatur für den Fachschaftsrat (FSR)
Die Studierendenschaft untergliedert sich in 33 Fachschaften, denen jeweils eine sehr unterschiedliche Anzahl von Studierenden angehört. In allen Fachschaften gibt es einen Fachschaftsrat, die Größe dieser Fachschaftsräte ist ebenfalls von Fachschaft zu Fachschaft unterschiedlich. Eine Aufstellung über die Sitzzahlen ist oben auf dieser Seite verlinkt. Die Fachschaftsräte werden nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt, es stehen also Einzelpersonen zur Wahl, die nach absteigender Stimmzahl die FSR-Sitze besetzen.
Alle Studierenden sind durch ihr Studienfach einer bestimmtem Fachschaft (und damit Fakultät) zugeordnet. Studierende mit mehreren Fächern gehören in der Regel der Fachschaft an, der das Erst- bzw. Kernfach zugeordnet ist. Neben der grundsätzlichen Möglichkeit, durch Erklärung gegenüber den Wahlvorstand, die Fachschaft und damit ggf. auch die Fakultät innerhalb der durch Einschreibung festgelegten Fächer zu wechseln, kann die Fachschaft in diesem Rahmen auch im Form einer Kandidatur gewechselt werden.
Für Fragen steht der Wahlvorstand der Studierendenschaft gern per Mail an wahl [at] stura.uni-jena.de zur Verfügung. Näheres zu den Gremienwahlen der Universität findet sich auf der Internetseite des Wahlamtes.